Rechts neben der Kanzel fällt dem Kirchenbesucher schnell die aus 4 gläsernen Kolben bestehende Sanduhr auf. Dieses reich verzierte Prachtstück wurde, Historikern zu Folge im Jahre 1725 am Altar angebracht. Die Anschaffung des Zeitmessers geht auf einen Erlaß des preußischen Herrschers Friedrich Wilhelm I. von 1714 zurück. Das vom König veranlasste „Corpus Constitutionum Marchicarum“ – „ans Licht gegeben“ im April 1717 von Christian Otto Mehlius – beginnt recht höflich: „Unsern Gruß zuvor, Würdiger, Andächtiger, lieber Getreuer.“ Weiter heißt es, und nun schon gestrenger: „Euch ist erinnerlich, dass wir schon unter dem 18. Decembris 1714 allergnädigst verordnet und befohlen, dass die Predigten, ausser dem Gesange und Gebet, niehmals länger als eine Stunde währen sollen. Wir vernehmen aber missfällig, dass solcher Verordnung nicht gehörig nachgelebet, und die darin gesetzte Zeit zum öfftern überschritten werde. Also befehlen wir Euch hiermit allergnädigst und zugleich ernstlich, solcher unserer Verordnung ... die schuldige Parition zu leisten (und)... mit allem Fleiß dahin zusehen, daß von denen unter Eurer Inspektion stehenden Predigern derselben gehorsamst nachgelebt werde.“

Man vermutet, das die Sanduhren in Gemeinden angeschafft werden mußten, in denen sich der Pfarrer nicht an die Verordnung hielt.

Diese Art Sanduhren sind nur noch in sehr wenigen Gotteshäusern vorhanden. Wir sind stolz, so ein Schmuckstück in unserer Kirche vorzeigen zu können.

Sanduhr