In der Kirche hängt ein Kranzrahmen, der eine traurige Geschichte erzählt. Im Jahr 1845 starb Elise Kunowska, die Tochter des damaligen Gutsbesitzers nur 1 Monat nach ihrem 18. Geburtstag an Lungenentzündung. Dem damaligen Brauch entspechend, wurde die Jungfrau am Grabe "in den Himmel" vermählt. Aus künstlichen Maiglöckchen, Winden, Rosenknospen und -blüten, Silberfäden, vergoldeten Blättern wurde ein wunderschöner Totenkranz geflochten. Dieses Zeugnis brandenburger Begräbniskultur wurde von der Kunsthistorikerin, Frau Dr. Müller entdeckt und restauriert. Zum Kranz gehören noch filigran gearbeitete Schleifen aus Seide. Die ausgefaserten Enden dieser Schleifen wirken wie blonde Haare. Dort sind kleine Bändchen mit Botschaften wie "Mathilde, Ihrer theuren Elise". Darunter ein Herz. "Es schlug nur für Sie". Die Bändchen sind bis zu 80 cm lang und leider stark restaurierungsbedürftig.
Im Allgemeinen wurden Totenkränze für Säuglinge, Kinder und jung verstorbene Ledige angefertigt. Anfangs als Grabbeigabe wurden die Kronen später von den Kirchen verliehen und nach dem Begräbnis zurüchgegeben, weil sie immer aufwändiger gestaltet wurden.
Foto: Hans Ludwig 2005
Der Kranz für Elise ist derzeit im Neuen Museum Berlin bei der Ausstellung "Von den letzten Dingen - Tod und Begräbniskultur 1500 - 1800" zu sehen. Er ist von der Kirchengemeinde ausgeliehen worden.
Rechts neben der Kanzel fällt dem Kirchenbesucher schnell die aus 4 gläsernen Kolben bestehende Sanduhr auf. Dieses reich verzierte Prachtstück wurde, Historikern zu Folge im Jahre 1725 am Altar angebracht. Die Anschaffung des Zeitmessers geht auf einen Erlaß des preußischen Herrschers Friedrich Wilhelm I. von 1714 zurück. Das vom König veranlasste „Corpus Constitutionum Marchicarum“ – „ans Licht gegeben“ im April 1717 von Christian Otto Mehlius – beginnt recht höflich: „Unsern Gruß zuvor, Würdiger, Andächtiger, lieber Getreuer.“ Weiter heißt es, und nun schon gestrenger: „Euch ist erinnerlich, dass wir schon unter dem 18. Decembris 1714 allergnädigst verordnet und befohlen, dass die Predigten, ausser dem Gesange und Gebet, niehmals länger als eine Stunde währen sollen. Wir vernehmen aber missfällig, dass solcher Verordnung nicht gehörig nachgelebet, und die darin gesetzte Zeit zum öfftern überschritten werde. Also befehlen wir Euch hiermit allergnädigst und zugleich ernstlich, solcher unserer Verordnung ... die schuldige Parition zu leisten (und)... mit allem Fleiß dahin zusehen, daß von denen unter Eurer Inspektion stehenden Predigern derselben gehorsamst nachgelebt werde.“
Man vermutet, das die Sanduhren in Gemeinden angeschafft werden mußten, in denen sich der Pfarrer nicht an die Verordnung hielt.
Diese Art Sanduhren sind nur noch in sehr wenigen Gotteshäusern vorhanden. Wir sind stolz, so ein Schmuckstück in unserer Kirche vorzeigen zu können.
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